Neues aus der Steuerwelt (heute: steuerfreies Einkommen)
Nennen Sie mir eine steuerbefreite Einkommensart, die keiner der sieben Einkunftsarten des Einkommensteuergesetz (EStG) zuzuordnen ist?! Der geneigte Hobby-Steuerberater wird Ihnen nun erklären, dass es eine solche Art des Einkommens nicht gibt, da das deutsche Steuersystem alle möglichen Arten erfasst hat. Die Antwort ist, dass es eine Art des Einkommens gibt, die nicht erfasst ist, aber um dies zu erfahren muss man schon ein wenig ausholen. Der Artikel könnte dabei helfen.
Am Anfang war die Idee, die Steuern zu vereinfachen. Natürlich springen in diesem Moment alle Leute auf die Tische und rufen „juhu“, weil Steuervereinfachung in Deutschland immer mit Steuererleichterung gleichgesetzt wird. Natürlich klingt es verlockend, wenn ein netter Mitfünfziger von einfachen, gerechten Steuern spricht, die man nach Prof. Kirchhoff auch auf einem Bierdeckel erledigen kann. Berechtigter Weise kann man da natürlich nach der Größe der Bierdeckel fragen, an den man noch Anlagen anheften kann. Die Ära Kirchhoff ist jedoch Geschichte, nun geht es um die Frage: „Können/Dürfen wir alles besteuern?“ In diesem Moment müsste man sich im Klaren sein, was denn alles nicht besteuert wird. Sie können das gerne in §3 EStG nachschlagen, aber eine Beschränkung auf einige spannende Beispiele sollte im Rahmen dieses Abrisses reichen.
Die rot-grüne Bundesregierung vergangener Zeiten hat im Rahmen der damals verzweifelten Stimmensuche ein neues Wählerfeld für sich entdeckt und einer Einkommensgruppe ermöglicht ihr Zusatzeinkommen steuerfrei zu beziehen. Bedienungen im Bewirtungsgewerbe dürfen ihre Trinkgelder seitdem steuerfrei in die eigene Tasche bugsieren (gem. §3 Nr.51 EStG). Natürlich ist das nicht die Einkommensart die ich meine, da hier eine nichtselbstständige Tätigkeit verübt wird. Aber ich bin der Meinung, dass dies eine interessante Nebengeschichte ist. Ob die Regelung fair ist und mit welchem anderen Einkommen sie zu vergleichen sei, dazu wird von niemandem eine Aussage gemacht – über angemessene Kommentare zu diesem Feld würden wir uns sehr freuen.
Wer häufiger den Flieger als die Bahn besteigt, weil er für 29€ von Stuttgart nach Hamburg fliegen kann (inklusive Steuern…) anstelle von >100€ ohne Bahncard in der DB, der hat meistens auch eine Karte seiner Lieblingsfluggesellschaft, oder von allen, damit er überall Meilen sammeln kann. Dies ist nicht verwerflich, denn als Privatperson macht das vorerst steuerlich keinen Unterschied. Jetzt nehmen wir aber an, dass wir die Sachprämien (gesetzlich für Bonusmeilen) im Rahmen unserer unternehmerischen Tätigkeit erhalten. Dann sind diese steuerfrei, da der steuerliche Teil auf das Unternehmen entfällt. Klingt komisch, ist aber erst mal so.
Gravierender wird dann schon eher die Frage, ob wir den Lottogewinner besteuern sollten oder ob wir Stipendien gemäß dem eigenen Einkommenssteuersatz versteuern sollten und ob diese Anreize dann überhaupt noch bestehen. Der erste Gedanke eines jeden Lottospielers, wenn ein anderer gewonnen hat, wird vermutlich in Richtung von Neid gehen und in dem Moment scheint eine Besteuerung recht sinnvoll. Im Fall des eigenen Gewinns ist dann vermutlich eine Steuer absolut sinnlos. Darum geht es jedoch gar nicht, denn entscheidend wäre bei der Gewinnversteuerung die Verlustkomponente, denn alle anderen Lottospieler könnten ihre Einsätze von der Steuerbemessungsgrundlage abziehen und somit ihr Einkommen künstlich schmälern. Ist trocken, aber zum Glück nicht umgesetzt. Bei den Stipendien würde der Grund für Stipendien einfach wegfallen, denn Stipendien sind nicht für Sozialschwache, sondern für Leute, die forschend tätig sind (Zitat Wagner). Das mag man in gewissen Institutionen anders sehen, letztlich orientiert sich die Vergabe von Stipendien doch recht überwiegend an dieser Maxime, zumindest im Universitätskosmos betrachtet.
Nach so viel trockener Kost einfach mal was zum Aufheitern: wenn Ihre Kinder so anti-autoritär erzogen wären, wie die, die in Arbeitskreisen den Ort der Bildung an der Universität zu Tübingen bestreiken, dann würden Sie ihren Kinderfreibetrag auch nicht mehr wollen, oder? Nun, man soll die Leute nicht nach dem Äußeren beurteilen und letztendlich kämpfen sie für eine gemeinsame Sache, die nur nicht von jedem Studenten verstanden werden kann. International gesehen, sind die deutschen Ausgaben für Bildung katastrophal – katastrophal gering. Aber das soll nur eine Anmerkung am Rande sein, da wir uns mit dem Thema vielleicht ein anderes Mal beschäftigen.
Doch die Richtung in die wir uns gerade bewegen, führt uns genau zu dem Einkommen, dass der deutsche Staat nicht als steuerpflichtig einstuft, weil er den Sachverhalt nicht regeln kann. Das Versagen der Steuerbarkeit von Einkommen tritt immer dann ein, wenn es den Sachverhalt bisher nicht gab (z.B. waren Hedgefonds im Ursprungsgesetz noch nicht verwirklicht und es hat auch über 30 Jahre gedauert, bis es eine einheitliche Regelung gab) oder wenn der Sachverhalt einfach nicht an die Öffentlichkeit kommt. Mit letzterem Fall bewegen wir uns in einen Bereich, der natürlich mit legalem Einkommen so viel zu tun hat, wie van Gaal mit erfolgreichem Fußball, aber auch das sei an anderer Stelle diskutiert.
Hausbesitz wird in Deutschland insoweit gefördert, als dass der deutsche Staat seit Jahrzehnten eine negative Bilanz bei den Steuereinkünften aus Vermietung und Verpachtung ausweist. Die einzelnen Regelungen sind jetzt zu weitführend, da ich das Geheimnis auch nicht weiter verschleiern möchte. Nehmen wir also an, wir besitzen ein Haus in schönster Lage der Innenstadt. In diesem Haus haben wir 6 Eigentumswohnungen mit mehreren Zimmern. Leider stellt sich heraus, dass eine Mietpartei nicht ganz unseren Vorstellungen von netten Mietern entspricht und wir entschließen uns dazu, das Mietverhältnis zu beenden. Nun sieht das die mietende Partei anders und beschließt gegen unsere Entscheidung derart vorzugehen, dass sie die Wohnung besetzt hält, obwohl das Mietverhältnis ordnungsgemäß gekündigt ist. Dieses Phänomen nennt sich Mietnomade. Das Problem hieran ist, dass es nur einen Weg gibt, diesen Zustand zu verändern. Da rechtlich nicht gegen den Mietnomaden vorgegangen werden kann, bleibt nur eine Zahlung des Vermieters an den Mietnomaden, der damit zum Auszug ausgezahlt wird. Ein fairer Deal, da unser Mietobjekt seine Substanz erhält (sonst spielen die anti-autoritär erzogenen Kinder den ganzen Tag mit dem Hammer im Bad) und für eine erneute Vermietung keine Renovierung nötig ist. Somit kommt der Mietnomade zu einem Einkommen, dass durchaus auch regelmäßig sein kann und das unter keine Regelung des EStG fällt.
An sich wäre das nicht die Rede wert, denn wer will schon als Mietnomade gebrandmarkt sein? Aber überlegen Sie sich doch mal in geeigneter Runde (Familie bietet sich an), wer von Ihnen den Mietnomaden macht und somit zu steuerfreiem Einkommen kommt. In gewissen Dreiecksbeziehungen macht dies sogar noch mehr Sinn, aber da wir gerade an einer solchen Geschäftsidee arbeiten, wollen wir uns dazu geschlossen nicht äußern. Falls jemand näheres Interesse hegt und nähere Informationen austauschen will, darf sich gerne an die Redaktionsmail wenden. Bis dahin, viel Erfolg beim Steuern sparen!